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18.05.2012 22:05 Uhr
 

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Geschrieben von: Daniel Poznanski   
Freitag, den 06. November 2009 um 08:34 Uhr

SteLLUngnahme des VJFM

Stellungnahme des VJFM e.V.

zum Gesetzentwurf der CDU und FDP Fraktion zur

Änderung des Hessischen Feiertagsgesetzes

Drucks. 18/1063. Im Rahmen der mündlichen

Anhörung im Innenausschuss und im

Ausschuss für Arbeit, Familie und Gesundheit

des Hessischen Landtages am 5. November 2009


1. Zustimmung zu dem Gesetzentwurf

Das Änderungsgesetz der Fraktionen der Fraktionen von CDU bzw. FDP wird vom VJFM e.V. ausdrücklich begrüßt. Es ist in der

heutigen Zeit nicht einzusehen, warum Bibliotheken und Videotheken an Sonn- und Feiertagen geschlossen sind. Beides sind Bildungseinrichtungen und diese sollten gerade an Sonn- und Feiertagen geöffnet haben. Der Sonntag eignet sich nach Ansicht des VJFM e.V.

besonders zu Bildung, dies wird auch nicht dadurch tangiert, dass insbesondere

in Videotheken nicht alle Videos die Bildung positiv beeinflussen. Dies spielt aber keine Rolle, da der mündige Verbraucher selbst entscheiden kann, was er wann und wie liest oder sieht. Da insgesamt sich die Bildungsmöglichkeiten verbessern, ist es absolut notwendig Bibliotheken und Videotheken an Sonn- und Feiertagen zu öffnen. Mit geringen Mehrkosten im Personalbereich, können hier auf jeden Fall mehr Menschen mit Medien in Kontakt kommen.

2. Öffnungszeiten

Der VJFM e.V. würde eine Öffnung der Einrichtungen

bereits um 10.00 Uhr begrüßen.

3. Gründonnerstag

Der VJFM e.V. sieht zwar keine Notwendigkeit die

Liberalisierung des Ladenschlussgesetzes wieder zurückzunehmen, kann aber verstehen, dass durch „Mitternachtsshopping“ eventuell religiöse Gefühle tangiert werden. Da aber das „Mitternachtsshopping“ am Gründonnerstag wahrscheinlich nicht von denjenigen als störend empfunden wird, die aus religiösen Gründen dem Shopping fernbleiben, empfiehlt der VJFM e.V. das Ladenschlussgesetz nicht zu ändern. Allerdings könnte, um der besonderen Bedeutung des Karfreitags Rechnung zu tragen, das Shopping hier auf 23.00 Uhr am Gründonnerstag begrenz werden. Eine Begrenzung auf 20.00 Uhr lehnen wir daher aus den genannten Gründen an.

4. Autowaschanlagen

Der VJFM e.V. befürwortet die Änderung der

Öffnungszeiten von Autowaschanlagen. Dies schafft Arbeitsplätze und stört die Sonntagsruhe nicht.

5. Fazit

Der VJFM e.V. empfiehlt dem Gesetz zuzustimmen,

allenfalls den Punkt das Ladenschlussgesetz wieder zu verschärfen lehnt der VJFM e.V. ab. Sollte dennoch eine Verschärfung erfolgen, so ist der VJFM e.V. der Ansicht, dass der Ladenschluss um 23.00 Uhr allen Interessen ausreichend Rechnung trägt.

 

 

 

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