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SteLLUngnahme des VJFM
Stellungnahme des VJFM e.V.
zum Gesetzentwurf der CDU und FDP Fraktion zur
Änderung des Hessischen Feiertagsgesetzes
Drucks. 18/1063. Im Rahmen der mündlichen
Anhörung im Innenausschuss und im
Ausschuss für Arbeit, Familie und Gesundheit
des Hessischen Landtages am 5. November 2009
1. Zustimmung zu dem Gesetzentwurf
Das Änderungsgesetz der Fraktionen der Fraktionen von CDU bzw. FDP wird vom VJFM e.V. ausdrücklich begrüßt. Es ist in der
heutigen Zeit nicht einzusehen, warum Bibliotheken und Videotheken an Sonn- und Feiertagen geschlossen sind. Beides sind Bildungseinrichtungen und diese sollten gerade an Sonn- und Feiertagen geöffnet haben. Der Sonntag eignet sich nach Ansicht des VJFM e.V.
besonders zu Bildung, dies wird auch nicht dadurch tangiert, dass insbesondere
in Videotheken nicht alle Videos die Bildung positiv beeinflussen. Dies spielt aber keine Rolle, da der mündige Verbraucher selbst entscheiden kann, was er wann und wie liest oder sieht. Da insgesamt sich die Bildungsmöglichkeiten verbessern, ist es absolut notwendig Bibliotheken und Videotheken an Sonn- und Feiertagen zu öffnen. Mit geringen Mehrkosten im Personalbereich, können hier auf jeden Fall mehr Menschen mit Medien in Kontakt kommen.
2. Öffnungszeiten
Der VJFM e.V. würde eine Öffnung der Einrichtungen
bereits um 10.00 Uhr begrüßen.
3. Gründonnerstag
Der VJFM e.V. sieht zwar keine Notwendigkeit die
Liberalisierung des Ladenschlussgesetzes wieder zurückzunehmen, kann aber verstehen, dass durch „Mitternachtsshopping“ eventuell religiöse Gefühle tangiert werden. Da aber das „Mitternachtsshopping“ am Gründonnerstag wahrscheinlich nicht von denjenigen als störend empfunden wird, die aus religiösen Gründen dem Shopping fernbleiben, empfiehlt der VJFM e.V. das Ladenschlussgesetz nicht zu ändern. Allerdings könnte, um der besonderen Bedeutung des Karfreitags Rechnung zu tragen, das Shopping hier auf 23.00 Uhr am Gründonnerstag begrenz werden. Eine Begrenzung auf 20.00 Uhr lehnen wir daher aus den genannten Gründen an.
4. Autowaschanlagen
Der VJFM e.V. befürwortet die Änderung der
Öffnungszeiten von Autowaschanlagen. Dies schafft Arbeitsplätze und stört die Sonntagsruhe nicht.
5. Fazit
Der VJFM e.V. empfiehlt dem Gesetz zuzustimmen,
allenfalls den Punkt das Ladenschlussgesetz wieder zu verschärfen lehnt der VJFM e.V. ab. Sollte dennoch eine Verschärfung erfolgen, so ist der VJFM e.V. der Ansicht, dass der Ladenschluss um 23.00 Uhr allen Interessen ausreichend Rechnung trägt.
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