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Geschrieben von: Eric Hermann
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Montag, den 29. Januar 2007 um 16:35 Uhr |
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Förderungsrichtlinien für die vom Verband junger Film- und Medienschaffender e.V. geförderten Filme § 1 Förderung
Der Verband junger Film- und Medienschaffender e.V. fördert Filme, Produktionen und Drehbücher junger Filmemacher nach Maßgabe dieser Förderrichtlinien.
§ 2 Vorstandsausschuss und Förderanträge
Der Vorstand bildet einen Vorstandsausschuss, der die Förderentscheidungen auf schriftlichen Antrag der Filmemacher, Produzenten oder Drehbuchautoren trifft. Der/die Antragsteller/in darf nicht Mitglied des VJFM sein.
§ 3 Zusammensetzung des Förderausschusses
Dem Vorstandsausschuss für Förderentscheidungen (Förderausschuss) gehören der/die Vorsitzende/r, der/die Schatzmeister/in und ein externes Mitglied (kein Vorstandsmitglied) an, welches für jede Entscheidung des Förderausschusses von dem/der Vorsitzenden und dem/der Schatzmeister/in berufen wird. Förderentscheidungen ergehen einstimmig. Ein Film oder Drehbuch kann nur dann gefördert werden, wenn alle drei Mitglieder des Förderausschusses der Förderung zustimmen. Im Falle der Verhinderung oder Krankheit des/der Vorsitzenden oder des der Schatzmeister/in übernimmt ein Stellvertreter des /der Vorsitzenden den Platz im Förderausschuss.
§ 4 Förderkriterien
Der Förderausschuss entscheidet unabhängig, aber er legt folgende Maßstäbe an die Förderung an:
1. Der/die Antragsteller/in ist ein junger Filmemacher (Student, Schüler, Jungfilmer) oder der/die Antragsteller/in hat bislang weniger als sieben Filme selbst gemacht. 2. Eine Zusammenfassung des Filmprojekts (mindestens ein Treatment o.ä.) liegt vor. 3. Der Film erscheint dem Förderausschuss in künstlerischer, dokumentarischer oder sonstiger Sicht förderungswürdig. 4. Die Finanzierung des Projekts ist schlüssig dargelegt und die Kosten in branchenüblicher Weise plausibel zusammengestellt 5. Der Film oder das Drehbuch wirken realisierbar.
§ 5 Förderentscheidung
Der/die Vorsitzende des Verbandes junger Film- und Medienschaffender, welcher gleichzeitig Vorsitzender des Förderausschusses ist, legt den Antrag den anderen Mitgliedern zur Entscheidung vor. Die Entscheidung wird einstimmig getroffen. Die Entscheidung kann in mündlicher Sitzung, aber auch durch schriftliches Verfahren getroffen werden. Der/die Vorsitzende lässt den Mitgliedern des Förderausschusses hierzu die Unterlagen (schriftlich, per Fernkopie oder per E-Mail) zukommen und die Mitglieder teilen der/dem Vorsitzenden dann eine Zusage oder Ablehnung mit. Der/die Vorsitzende teilt dann wiederum der/dem Antragsteller/in die Entscheidung mit. Die Höhe der Förderung wird auch vom Förderausschuss getroffen. Die Entscheidung über die Förderhöhe muss auch einstimmig ergehen.
Beschluss des Vorstands vom 22.3.2005
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